Das Thema Elternzeit, Elterngeld und die unterschiedlichen Anträge sind echt nervenaufreibend. Bis wir da den 100%igen Durchblick hatten, hat es echt ein bisschen gedauert.
Wir haben für dich ein kleines Elternzeit-Elterngeld-ABC erstellt mit allen wichtigen und notwendigen Informationen.
Was ist überhaupt Elternzeit?
Elternzeit darfst du dir als Mutter und/oder Vater für insgesamt drei Jahre nehmen. Du bist nach wie vor bei deinem Arbeitgeber angestellt und genießt einen Kündigungsschutz.
Die Elternzeit ist für die Umsorgung und Erziehung deines Kindes gedacht, hierbei spielt es auch keine Rolle ob es dein leibliches Kind, Pflegekind oder Adoptivkind ist. Im Behörden-Deutsch sagt man deshalb auch Erziehungsurlaub.
Wie und bis wann kann ich Elternzeit beantragen?
Spätestens sieben Wochen vor Beginn deiner Elternzeit musst du diese schriftlich bei deinem Arbeitgeber beantragen.
Dies gilt für die Mutter, als auch den Vater. Manche Arbeitgeber haben dafür vorgesehene Vordrucke, andere nicht. In dem Fall kannst du einen kurzen Dreizeiler aufsetzen. In diesem Dreizeiler musst du den Zeitraum deiner Elternzeit definieren und wann somit dein erster Arbeitstag sein wird.
Entscheidest du dich vorerst bspw. für 1,5 Jahre Elternzeit, möchtest diese aber doch verlängern, ist dies schriftlich bis max. 3 Jahre möglich.
Tipp: Du als Mutter hast nun die Elternzeit beispielsweise für die ersten zwei Lebensjahre deines Kindes beantragt. Wenn dein Mann ebenfalls zwei Monate Elternzeit beantragen möchte – beispielsweise den 7. Lebensmonat und den 13. Lebensmonat eures Babys – dann sollte er tatsächlich erst 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit den Antrag schriftlich beim Arbeitgeber einreichen. Ab diesem Zeitpunkt besteht nämlich Kündigungsschutz – vorher nicht! Leider ist das Thema Vater-Elternzeit noch nicht überall in der Arbeitswelt positiv belegt.
Beantragt dein Mann bereits kurz nach der Geburt, dass er gerne den 7. und 13. Monat in Elternzeit gehen möchte, profitiert er NOCH NICHT vom Kündigungsschutz.
Hier lassen wir euch Platz für Phantasie, was ein nicht familienfreundlicher Chef daraus machen könnte…
Was ist Elterngeld?
Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung und wird vom Bund, von der Familienkasse gezahlt. Die Höhe richtet sich nach deinem Verdienst aus den 12 Monaten vor der Geburt. Bei Selbstständigen wird das Wirtschaftsjahr vor der Geburt zugrunde gelegt.
Exkurs: Um das maximal mögliche Elterngeld zu bekommen, sollten verheiratete Eltern prüfen, ob sich ein Steuerklassenwechsel lohnen kann. Durch einen Wechsel auf Steuerklasse 3 reduzieren sich die Steuerabzüge beim Gehalt der Mutter und wirken sich anschließend positiv auf das Elterngeld aus. Bei der jährlichen Steuererklärung werden dann die steuerlichen Einbußen im Gehalt des Vaters wieder ausgeglichen, sodass unterm Strich ein Plus übrig bleiben wird.
Elterngeld erhalten Eltern zusammen für max. 14 Monate. Hier muss man sich die vergütete Elternzeit aber aufteilen. Ein Elternteil allein kann jedoch maximal 12 Monate Elterngeld beziehen.
Ein Beispiel für dich: Du als Mutter möchtest dein Kind gerne 3 Jahre zu Hause selbst betreuen. Deine Lohnersatzleistung (sprich Mutterschaftsgeld und Basis-Elterngeld) erhältst du für genau 12 Monate. Die weiteren zwei Jahre bekommst du für die Betreuungszeit kein weiteres Geld, außer natürlich das Kindergeld.
Wenn dein Mann, der Papa des Kindes, nun auch noch von der Elternzeit profitieren möchte, bekommt dieser ebenfalls zwei Monate Elterngeld gezahlt. Auch hier handelt es sich wieder um eine Lohnersatzleistung und hängt von seinem Verdienst vor der Geburt des Kindes ab. In der Regel ist das Elterngeld ca. 65% des bisherigen Einkommens, mindestens 300 Euro maximal 1.800 Euro.
Basis-Elterngeld vs. Elterngeld Plus
Beim Basis-Elterngeld bekommst du 12 Monate Elterngeld in voller Höhe. Das bedeutet, du erhältst etwa 65% deines monatlichen Einkommens vor der Geburt deines Kindes, ausgezahlt. Das sind mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro.
ACHTUNG: Überall wird von 12 Monaten gesprochen, Fakt ist aber, dass du 8 Wochen nach der Geburt deines Kindes Mutterschaftsgeld erhältst. Dieses Mutterschaftsgeld wird auch 6 Wochen vor der Geburt bezahlt und setzt sich aus 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse und einer Aufstockung deines Arbeitgebers zusammen. Somit bekommst du eigentlich nur 10 Monate Elterngeld!
Während der Zeit in der du das Basis-Elterngeld erhältst, darfst du keine weiteren Einnahmen beispielsweise aus einer Teilselbständigkeit haben. Solltest du doch nebenbei noch Einkünfte erhalten, minimieren diese dein monatliches Elterngeld bzw. du wirst unter Umständen von der Elterngeldkasse aufgefordert einen Teil zurück zuzahlen.
Beim Elterngeld-Plus wird dir der Betrag, den du im Basis-Elterngeld in einem Jahr erhalten würdest, auf zwei Jahre aufgeteilt. Zusätzlich hast du die Möglichkeit bis zu 20 Stunden in der Woche zu arbeiten und dein monatliches Haushaltseinkommen somit aufzustocken.
Tipp: Bei Unsicherheit wann du wieder in deinen Job zurückkehren möchtest, empfehlen wir dir, dich für das Basis-Elterngeld zu entscheiden. So kannst du dir selbstständig dein Elterngeld auf deine geplante Elternzeit aufteilen.
Beispiel: Dein Elterngeld beträgt 1200 Euro. Du entscheidest dich für das Elterngeld Plus und bekommst somit für 22 Monate (da 8 Wochen Mutterschaftsgeld) 600 Euro pro Monat ausgezahlt.
Nach ca. 1,5 Jahren kommt dein Arbeitgeber auf dich zu und hat für dich DAS perfekte Jobangebot und du kehrst somit ein halbes Jahr früher als geplant zurück in deinen Job (nicht die max. 20 Std., sondern mehr) so wird dein dann erworbenes Einkommen gegen dein Elterngeld gerechnet.
Hast du dich für das Basis-Elterngeld entschieden, kannst du deine Elternzeit ohne jegliche Verluste verkürzen.
Während der Elternzeit wieder Schwanger werden?
Solltest du während der Elternzeit wieder schwanger werden, so gibt es einige Tricks, um den ein oder anderen Euro nicht zu verschenken.
Beispiel 1: Für die Berechnung des Elterngeldes ist, wie bereits oben beschrieben, immer das Vorjahreseinkommen die Berechnungsgrundlage.
Wenn dein zweites Kind innerhalb des 12-monatigen Elterngeld-Bezugszeitraums geboren wird, so kannst du für die Berechnung des Elterngeldes das Einkommen vor der Geburt deines ersten Kindes nehmen. Das bedeutet wiederum aber, dass die beiden Geburten deiner Kinder sehr eng beieinander liegen.
Beispiel 2: Du hast dich für 3 Jahre Elternzeit und die Auszahlung des Basis-Elterngeldes entschieden. Nach ca. 1,5 Jahren wirst du erneut schwanger und während der Elternzeit deines ersten Kindes, wird die Geburt deines zweiten Kindes stattfinden. Um nun erneut Mutterschaftsgeld zu erhalten, solltest du deine Elternzeit für dein erstes Kind auf den Vortag des ersten Tages des neuen Mutterschutzes zu verkürzen.
Zeitliches Beispiel: Elternzeit geht eigentlich bis zum 01.08.2019, voraussichtlicher Entbindungstermin deiner zweiten Geburt ist der 10.07.2019, Start Mutterschutz sind 6 Wochen vorher – sprich 29.05.2019. Beende deine Elternzeit schriftlich zum 28.05.2019. So erhältst du wieder von deiner Krankenkasse und deinem Arbeitgeber das Mutterschaftsgeld, welches du bereits für deine erste Geburt erhalten hast, obwohl du im Vorjahr gar nicht gearbeitet hast!
ACHTUNG: Dies gilt nur für das Mutterschaftsgeld. Im Beispiel 2 erhältst du als Basis-Elterngeld nur die Mindestleistung von 300 Euro. Da Du im ersten Jahr nach der Geburt deines ersten Kindes Elterngeld bekommen und im zweiten Jahr kein Einkommen erzielt hast, ist die Berechnungsgrundlage 0 Euro. In der folge bekommst du deshalb nur die 300 Euro Mindestleistung.
Du siehst, das Thema Elternzeit & Elterngeld ist wie ein Buch mit 7 Siegeln. Viele Konstellationen gilt es zu berücksichtigen, um das maximale Elterngeld zu bekommen und kein Geld zu verschenken.
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