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Schwangerschaft & Geburt

Elternzeit & Elterngeld Guide - Unsere besten Tipps für dich

Bastian und Regina Aktualisiert am 13. September 2026 8 Min. Lesezeit
Unser Elterngeld & Elternzeit-Guide

Elternzeit, Elterngeld, Basis, Plus, Partnerschaftsbonus, Bemessungszeitraum – bis wir da durchgeblickt hatten, ist einige Zeit vergangen. Und ehrlich gesagt haben wir beim ersten Kind ein paar Dinge nicht optimal gemacht, die wir beim zweiten anders angegangen sind.

Deshalb hier unser Elternzeit-Elterngeld-ABC: was die Begriffe bedeuten, welche Fristen wirklich zählen und wo die Fallstricke liegen, die Geld kosten.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung vom Job – bis zu drei Jahre pro Kind, mit Kündigungsschutz.
  • Elterngeld ist das Geld dazu – eine Lohnersatzleistung von der Elterngeldstelle, nicht von der Familienkasse.
  • Anmeldefrist: sieben Wochen vorher, schriftlich. Zwischen dem 3. und 8. Geburtstag 13 Wochen.
  • Einkommensgrenze: ab Geburten seit 1. April 2025 175.000 € zu versteuerndes Einkommen – für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen.
  • Gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist seit April 2024 nur noch einen Monat lang möglich.

Was ist Elternzeit?

Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Du bleibst angestellt, bist weiter kranken- und rentenversichert und genießt einen besonderen Kündigungsschutz.

Pro Kind stehen dir drei Jahre zu, Mutter und Vater jeweils. Bis zu 24 Monate davon kannst du dir aufsparen und zwischen dem dritten und achten Geburtstag deines Kindes nehmen – praktisch etwa für die Einschulung.

Ob es ein leibliches Kind, ein Pflege- oder ein Adoptivkind ist, spielt keine Rolle.

Der Begriff „Erziehungsurlaub”, der gelegentlich noch herumgeistert, ist seit 2001 abgeschafft. Er hieß auch deshalb zu Recht nicht mehr so, weil mit Urlaub an der Sache herzlich wenig ist.

Wie und bis wann beantrage ich Elternzeit?

Schriftlich beim Arbeitgeber, spätestens sieben Wochen vor Beginn. Und zwar schriftlich im engeren Sinn: mit eigenhändiger Unterschrift auf Papier. Eine E-Mail reicht formal nicht aus.

Zeitraum der ElternzeitAnmeldefrist
Bis zum 3. Geburtstag7 Wochen vorher
Zwischen 3. und 8. Geburtstag13 Wochen vorher

In der Anmeldung legst du den Zeitraum fest und damit auch, wann dein erster Arbeitstag wieder ist. Für die ersten zwei Jahre musst du dich verbindlich festlegen; verlängern geht danach nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.

Wie sich das aus Vätersicht anfühlt und was uns dabei begegnet ist, steht in unserem Artikel zur Vater-Elternzeit.

Was ist Elterngeld?

Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung. Zuständig ist die Elterngeldstelle deines Bundeslandes – nicht die Familienkasse, die zahlt das Kindergeld. Das wird gern verwechselt und kostet dann Wochen.

Die Höhe richtet sich nach deinem Nettoeinkommen in den zwölf Monaten vor der Geburt (bei Selbstständigen: das Wirtschaftsjahr davor).

BasiselterngeldElterngeldPlus
Ersatzrate65–100 % des wegfallenden Nettodie Hälfte davon
Mindestbetrag300 €150 €
Höchstbetrag1.800 €900 €
Dauer12 Monate (+2 Partnermonate)doppelt so lange
Gut fürvolle AuszeitTeilzeit neben dem Kind

Zusammen bekommen Eltern maximal 14 Monate Basiselterngeld, ein Elternteil allein höchstens 12. Die beiden zusätzlichen Monate gibt es nur, wenn sich der zweite Elternteil beteiligt – das sind die viel zitierten „Partnermonate”.

Dazu kommt der Partnerschaftsbonus: vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Eltern gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten.

Die 12-Monats-Falle beim Basiselterngeld

Überall ist von zwölf Monaten die Rede. In der Praxis sind es meistens zehn.

Der Grund: In den acht Wochen nach der Geburt bekommst du Mutterschaftsgeld (13 € pro Tag von der Krankenkasse plus Zuschuss vom Arbeitgeber). Diese Zeit wird auf das Elterngeld angerechnet. Die Lebensmonate eins und zwei sind damit praktisch weg.

Rechne also von Anfang an mit zehn Monaten Elterngeld, nicht mit zwölf. Wir haben das beim ersten Kind erst gemerkt, als der Bescheid kam.

Basis oder Plus – was passt wann?

Basiselterngeld ist richtig, wenn du komplett aussetzen willst. Es ist das höhere monatliche Geld und du kannst die Elternzeit jederzeit ohne Verluste verkürzen.

ElterngeldPlus ist richtig, wenn du in Teilzeit arbeiten willst. Der Betrag halbiert sich, die Bezugsdauer verdoppelt sich – und der entscheidende Vorteil: Das hinzuverdiente Einkommen wird günstiger angerechnet als beim Basiselterngeld. Wer neben dem Basiselterngeld arbeitet, verliert schnell einen großen Teil davon.

Beispiel. Dein Elterngeld beträgt 1.200 €. Mit ElterngeldPlus bekommst du stattdessen 600 € über die doppelte Zeit.

Wenn dein Arbeitgeber dir nach 1,5 Jahren ein Angebot macht und du deutlich mehr als 32 Stunden arbeiten willst, wird dein Einkommen gegengerechnet. Hättest du Basiselterngeld gewählt, könntest du die Elternzeit ohne Verlust einfach verkürzen.

Arbeiten während der Elternzeit

Bis zu 32 Wochenstunden im Durchschnitt sind erlaubt. Du kannst beim eigenen Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten oder – mit dessen Zustimmung – woanders.

Das Einkommen wird auf das Elterngeld angerechnet. Wichtig für Selbstständige und alle mit Nebeneinkünften: Auch kleine Einnahmen aus einer Teilselbstständigkeit zählen mit und können zu einer Rückforderung führen, wenn sie nicht gemeldet wurden. Melde sie lieber vorher als nachher.

Gleichzeitiger Bezug: die Neuregelung seit April 2024

Das ist die Änderung, die viele Planungen durcheinandergebracht hat. Für Geburten ab dem 1. April 2024 können Eltern Basiselterngeld nur noch maximal einen Monat gleichzeitig beziehen, und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate.

Ausnahmen gibt es beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingen und Frühgeborenen.

Wer also plante, die ersten Wochen gemeinsam zu Hause zu sein, sollte das jetzt mit der Elterngeldstelle durchsprechen, bevor die Anträge raus sind.

Wieder schwanger während der Elternzeit

Wenn das zweite Kind kommt, während du noch in Elternzeit bist, entscheidet das Timing über eine Menge Geld.

Die Berechnungsgrundlage. Kommt dein zweites Kind noch innerhalb des Elterngeld-Bezugszeitraums für das erste, kannst du unter Umständen das Einkommen vor der ersten Geburt als Grundlage nehmen. Das setzt allerdings sehr eng aufeinanderfolgende Geburten voraus.

Das Mutterschaftsgeld. Wer erneut Mutterschaftsgeld erhalten will, muss zu Beginn des neuen Mutterschutzes wieder im Arbeitsverhältnis ohne Elternzeit stehen. In der Praxis heißt das: die laufende Elternzeit schriftlich auf den Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes verkürzen.

Ein Zeitbeispiel: Elternzeit läuft bis 01.08., errechneter Termin ist der 10.07., Mutterschutz beginnt sechs Wochen vorher am 29.05. Dann wird die Elternzeit zum 28.05. beendet.

Wie sich das zweite Mal insgesamt anfühlt, haben wir in Die zweite Schwangerschaft aufgeschrieben.

Die häufigsten Fehler

  1. Antrag zu spät stellen. Elterngeld gibt es rückwirkend nur für drei Monate. Alles davor ist weg.
  2. Zur Familienkasse gehen. Die ist fürs Kindergeld da. Elterngeld läuft über die Elterngeldstelle des Landes.
  3. Mit zwölf Monaten rechnen. Es sind wegen des Mutterschaftsgelds meistens zehn.
  4. Steuerklassenwechsel zu spät. Die Frist liegt in der Regel sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes.
  5. Nebeneinkünfte nicht melden. Führt zuverlässig zur Rückforderung.
  6. Elternzeit für drei Jahre am Stück anmelden. Damit verschenkst du Flexibilität. Zwei Jahre festlegen und den Rest offenhalten ist meist klüger.

Was du zum Antrag brauchst

  • Geburtsurkunde des Kindes mit dem Vermerk „für Elterngeld”
  • Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate vor der Geburt
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über Mutterschutz und Elternzeit
  • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld
  • bei Selbstständigen: Steuerbescheid des Vorjahres

Die Geburtsurkunde für das Elterngeld musst du beim Standesamt extra anfordern – das ist ein anderes Exemplar als das fürs Kindergeld.

Wo du verlässliche Auskunft bekommst

Die Zahlen in diesem Artikel geben unseren Stand wieder und ändern sich. Verbindlich sind:

  • die Elterngeldstelle deines Bundeslandes (zuständig für deinen Antrag)
  • das Familienportal des Bundes mit dem offiziellen Elterngeldrechner
  • bei Streit mit dem Arbeitgeber: eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht

Wenn der Papierkram durch ist, kommt der angenehmere Teil der Vorbereitung – dazu haben wir die Baby-Erstausstattung aufgeschrieben, inklusive der Dinge, die man sich sparen kann.

Foto: Rostislav_Sedlacek / iStockfoto.com

Häufige Fragen

Wie lange vorher muss ich Elternzeit anmelden?

Sieben Wochen vor Beginn, schriftlich beim Arbeitgeber, wenn die Elternzeit vor dem dritten Geburtstag liegt. Für Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag sind es 13 Wochen. Wichtig: Der besondere Kündigungsschutz beginnt frühestens acht Wochen vor dem Elternzeitbeginn – wer viel früher anmeldet, verschenkt ihn nicht, bekommt ihn aber auch nicht früher.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Zwischen 65 und 100 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro beim Basiselterngeld. Je niedriger das vorherige Einkommen, desto höher der Prozentsatz. Beim ElterngeldPlus halbieren sich Betrag und Höchstgrenze, dafür verdoppelt sich die Bezugsdauer.

Ab welchem Einkommen gibt es kein Elterngeld mehr?

Für Geburten ab dem 1. April 2025 liegt die Grenze bei 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt – und zwar für Paare wie für Alleinerziehende gleichermaßen. Für Geburten zwischen dem 1. April 2024 und dem 31. März 2025 galten noch 200.000 Euro. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen aus dem Steuerbescheid, nicht das Bruttogehalt.

Können beide Eltern gleichzeitig Elterngeld beziehen?

Nur eingeschränkt. Für Geburten ab April 2024 ist gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld nur noch für maximal einen Monat möglich und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate. Ausnahmen gelten für ElterngeldPlus, den Partnerschaftsbonus sowie für Mehrlinge und Frühgeborene. Wer die gemeinsamen ersten Wochen plant, sollte das früh durchrechnen.

Darf ich während der Elternzeit arbeiten?

Ja, bis zu 32 Wochenstunden im Durchschnitt. Das Einkommen wird allerdings auf das Elterngeld angerechnet. Beim Basiselterngeld führt das schnell dazu, dass wenig übrig bleibt – deshalb ist ElterngeldPlus für Teilzeit meist die bessere Wahl, weil dort der Anrechnungsmechanismus günstiger ist.

Wo beantrage ich Elterngeld?

Bei der Elterngeldstelle deines Bundeslandes, nicht bei der Familienkasse – die ist für das Kindergeld zuständig. Die meisten Bundesländer haben inzwischen ein Online-Verfahren. Du kannst Elterngeld rückwirkend nur für drei Monate bekommen, also nicht ewig liegen lassen.

Lohnt sich ein Steuerklassenwechsel vor der Geburt?

Bei verheirateten Paaren mit unterschiedlichen Einkommen oft ja, weil das Elterngeld auf dem Netto basiert. Der Haken ist die Frist: Der Wechsel muss in der Regel spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes wirksam sein, damit er sich voll auswirkt. Das ist ein Fall für eine Beratung, nicht für einen Blogartikel – hier kann man viel gewinnen und viel falsch machen.

Geschrieben von Bastian und Regina

Wir sind Eltern von drei Kindern und schreiben seit 2018 auf Oh Happy Kids über unseren Familienalltag aus Norddeutschland — eigene Erfahrung kennzeichnen wir im Text, alles andere ist sorgfältig recherchiert.